1. Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die von der Vereinigte Fachverlage GmbH (im Folgenden: "VFV"), vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Olaf Theisen, für den Auftraggeber durchgeführten Werbemaßnahmen. Anderslautende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, auch wenn VFV im Einzelfall nicht widerspricht.
2. Auftragsabschluss
Ein Vertrag über Werbemaßnahmen kommt durch schriftliche Bestätigung von VFV oder durch Erbringung der Werbeleistung zustande. Der Auftrag gilt als abgelehnt, wenn er nicht innerhalb von zwei Wochen bestätigt oder erbracht wird. Alle in den Mediadaten ausgewiesenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3. Werbemaßnahmen
Werbemaßnahmen im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind alle bei VFV buchbaren Werbemittel und sonstige im Rahmen der Werbung buchbaren Dienstleistungen von VFV. Werbemittel sind Angebote, die aus Texten, Bildern, Videos u. ä. bestehen, die beim Anklicken mit einer vom Auftraggeber angegebenen Webadresse verbunden werden. Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht klar als solche erkennbar sind, werden von VFV nach eigenem Ermessen deutlich - z.B. durch Ausweis als „Anzeige“ - von sonstigen Inhalten getrennt.
4. Bereitstellung des Werbemittels durch den Auftraggeber
Soweit die Werbemittel von VFV einzustellen sind, wird der Auftraggeber VFV das Werbemittel bis spätestens drei Werktage vor dem vereinbarten Erscheinungstermin zur Verfügung stellen. Die Datenanlieferung erfolgt unter Beachtung der jeweils aktuellen „Technischen Richtlinien“ von VFV. Soweit der Auftraggeber selbst berechtigt ist, die Werbemittel einzustellen, erhält er von VFV hierzu ein Passwort, das er geheim zu halten hat. VFV ist berechtigt, dem Auftraggeber technische Vorgaben für die einzustellenden Werbemittel zu machen. Darüber hinaus kann VFV den Einsatz bestimmter Techniken untersagen, insbesondere soweit dadurch die Server von VFV übermäßig belastet werden oder sonst die Funktionalität der Webseiten von VFV beeinträchtigt werden.
5. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die übermittelten oder von ihm eingestellten Werbemittel frei von Viren, Trojanern und ähnlichen Schadprogrammen sind. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die von ihm übermittelten oder eingestellten Werbemaßnahmen nicht gegen geltende Gesetze verstoßen oder die Rechte Dritter (z.B. Markenrechte, Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte) verletzen. Im Rahmen der Werbekampagne wird der Auftraggeber persönliche Daten von potenziellen Kunden erhalten, die auf sein Angebot mit einer entsprechenden E-Mail reagieren. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. VFV trifft keine Pflicht zur Überprüfung der Werbemaßnahmen des Auftraggebers. Sollte VFV aufgrund eines schuldhaften Verhaltens des Auftraggebers von einem Dritten, einem Gericht oder einer Behörde in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, VFV soweit rechtlich möglich von etwaigen Ansprüchen freizustellen und die Kosten der Rechtsverteidigung zu übernehmen.
6. Ablehnung
VFV kann Werbemaßnahmen ablehnen, wenn diese gegen geltende Gesetze oder geltende Rechtsprechung, behördliche oder gerichtliche Anordnungen oder gegen eine von VFV abgegebene Unterlassungserklärung verstoßen oder Rechte Dritter verletzen oder aber die Veröffentlichung wegen des Inhalts, der Herkunft bzw. aus technischen Gründen für VFV unzumutbar ist.
7. Platzierung der Werbung
VFV wird die Platzierung von Werbemitteln im Rahmen der jeweils gebuchten Werbemaßnahme unter Berücksichtigung der Wünsche des Auftraggebers durchführen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf eine bestimmte Platzierung oder den Ausschluss von Werbung für Waren oder Dienstleistungen eines Konkurrenten des Auftraggebers.
8. Laufzeit
Die Laufzeit der Werbemittels richtet sich nach den dessen speziellen Bedingungen. Diese sind in den Mediadaten angegeben, ebenso wie Regelungen zur Kündigung von Aufträgen.
9. Verfügbarkeit
VFV gewährleistet eine Verfügbarkeit der Internet-Seiten und damit der Werbemittel von 96% bezogen auf den Monat. Nicht in diese Zeit eingerechnet werden die für die Wartung des Systems erforderliche Unterbrechungen im angemessenen Rahmen sowie eine Unterbrechung aufgrund höherer Gewalt oder nicht abwendbarer Ursachen.
10. Rechteeinräumung des Auftraggebers
Der Auftraggeber überträgt VFV in Bezug auf alle Werbemittel die räumlich unbegrenzten Nutzungs- und Verwertungsrechte, die für die Durchführung des Auftrags erforderlich sind. Hiervon umfasst sind insbesondere die Rechte auf Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung, Speicherung, das Recht zur Einstellung in Datenbanken sowie das Bereithalten zum Abruf.
11. Zahlungsbedingungen
Die zwischen VFV und dem Auftraggeber geltende Vergütung ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Fehlt eine schriftliche Auftragsbestätigung oder ist der Auftragsbestätigung keine Vergütung zu entnehmen, so gilt die bei Auftragserteilung gültige Preisliste sowie die dort aufgeführten Zahlungsbedingungen. Bei nicht fristgemäßer Zahlung werden Verzugszinsen berechnet.
12. Haftung von VFV
VFV haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht. Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung einer solchen Pflicht ist die Haftung von VFV auf bei Vertragsabschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden beschränkt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten, die nicht vertragswesentlich sind, haftet VFV nicht.
13. Erfüllungsort
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Mainz.
14. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.